Zurück zur Startseite

15. Mai 2026

BFSG 2025: Was Unternehmen zur Barrierefreiheit ihrer Website wirklich wissen müssen

BFSGBarrierefreiheitAccessibilityWCAGCompliance
Norbert Bartus11 Minuten Lesezeit

Hinweis: Dieser Artikel ist eine technische Einschätzung aus IT-Sicht und stellt keine Rechtsberatung dar. Stand: Mai 2026. Für die rechtsverbindliche Bewertung eures konkreten Falls beauftragt bitte eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT-Recht.

Am 28. Juni 2025 ist in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten — die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Plötzlich müssen sehr viele Unternehmen ihre Websites, Online-Shops und digitalen Dienste barrierefrei machen. Wer das ignoriert, riskiert Konsumenten-Beschwerden, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Bußgelder bis zu 100.000 €.

Dieser Artikel erklärt, wer wirklich betroffen ist, was die WCAG 2.1 AA in der Praxis bedeutet, und wie ihr eure Website BFSG-konform aufstellt — entweder mit einem Audit und gezieltem Refactoring eurer aktuellen Lösung oder mit einem sauberen Neubau.

TL;DR

  • In Kraft seit: 28.06.2025
  • Wer betroffen ist: Praktisch jedes B2C-Online-Geschäft — Webshops, Buchungsplattformen, Online-Banking, Reise-Portale, E-Books, Streaming, Ticket-Verkauf, App-Stores
  • Kleinstunternehmen-Ausnahme: Nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte — und nur unter 10 Mitarbeitenden + unter 2 Mio. € Jahresumsatz (alle Kriterien zusammen)
  • Maßgeblicher Standard: WCAG 2.1 Level AA / EN 301 549
  • Bußgeldrahmen: Bis 100.000 € pro Verstoß (§ 37 BFSG)
  • Pflicht-Dokument: Öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung auf eurer Website

Was ist das BFSG genau?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA). Verabschiedet wurde es bereits 2021, der Stichtag für die Anwendung war jedoch der 28. Juni 2025. Bis zu diesem Datum hatten Unternehmen Zeit zur Umsetzung — viele haben das verschoben, jetzt drängt die Zeit.

Das Ziel: digitale Produkte und Dienstleistungen sollen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Konkret heißt das, dass blinde oder sehbehinderte Nutzer:innen mit Screenreadern eure Website lesen können müssen, Tastatur-Bedienung ohne Maus möglich sein muss, Videos Untertitel brauchen und Farbkontraste hoch genug sein müssen.

Aufsichtsbehörden sind in Deutschland die Marktüberwachungsbehörden der Länder — sie können nach Beschwerde oder auf eigene Initiative prüfen und Bußgelder verhängen.

Wer ist betroffen?

Das BFSG betrifft eine sehr breite Palette von B2C-Diensten. Wenn eines davon auf euer Geschäft zutrifft, müsst ihr handeln:

  • Online-Shops jeder Art (E-Commerce)
  • Buchungsplattformen (Tickets, Reisen, Termine)
  • Online-Banking und Zahlungsdienste
  • Personenbeförderungs-Apps (Taxi, Carsharing, ÖPNV-Tickets)
  • E-Book-Reader und digitale Buchformate
  • Streaming-Plattformen (Audio, Video, On-Demand)
  • App-Stores und digitale Vertriebskanäle
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten)
  • Telekommunikationsdienste mit interaktiven Funktionen

Auch wenn ihr "nur" eine Firmen-Website mit Kontaktformular und Produkt-Katalog habt: Sobald Endkund:innen darüber Verträge abschließen, Termine buchen oder kaufen können, fallt ihr in der Regel unter das Gesetz.

Wer ist NICHT betroffen?

Das Gesetz kennt zwei wichtige Ausnahmen:

1. Reine B2B-Angebote

Wenn euer digitales Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden gerichtet ist — z. B. ein SaaS-Tool nur für andere Unternehmen, eine Großhandels-Bestellplattform mit Login — gilt das BFSG nach derzeitiger Auslegung nicht. Sobald aber Endkonsument:innen Zugriff haben (etwa über einen öffentlichen Produkt-Katalog), wird es B2C.

2. Kleinstunternehmen-Ausnahme (NUR Dienstleistungen)

Wenn ihr alle drei Kriterien erfüllt:

  • weniger als 10 Mitarbeitende, UND
  • weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz ODER 2 Mio. € Bilanzsumme, UND
  • ihr bietet eine Dienstleistung an (z. B. Buchungssystem, Online-Beratung)

…seid ihr von der Pflicht ausgenommen. Aber Achtung: Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Wenn ihr also einen Online-Shop betreibt (Produktverkauf), fällt ihr trotz Kleinstunternehmen-Status unter die Regelung.

WCAG 2.1 AA — der maßgebliche Standard in vier Prinzipien

Das BFSG verweist auf den europäischen Standard EN 301 549, der wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA der W3C basiert. Diese vier Prinzipien fassen zusammen, was eine barrierefreie Website ausmacht:

1. Wahrnehmbar (Perceivable)

Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Konkret:

  • Bilder brauchen aussagekräftige Alt-Texte
  • Videos brauchen Untertitel und idealerweise Audiodeskription
  • Audio-Inhalte brauchen Transkripte
  • Farben dürfen nicht die einzige Informationsquelle sein (z. B. "rot = Fehler" muss auch durch Text/Icon vermittelt werden)
  • Text-zu-Hintergrund-Kontrast min. 4,5:1 (normaler Text), 3:1 (große Schrift)

2. Bedienbar (Operable)

Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein:

  • Tastatur-Navigation vollständig (Tab, Enter, Pfeiltasten)
  • Sichtbarer Focus-Indikator auf interaktiven Elementen
  • Keine Zeitfallen — Nutzer:innen müssen genug Zeit haben oder die Frist verlängern können
  • Keine blinkenden Inhalte mehr als 3-mal pro Sekunde (Epilepsie-Risiko)
  • Skip-Links zur Hauptinhalt-Navigation
  • Auf Mobilgeräten: Touch-Targets mindestens 44 × 44 px

3. Verständlich (Understandable)

Sprache und Bedienung müssen klar sein:

  • Klare, einfache Sprache — Fachbegriffe erklärt
  • Vorhersagbare Navigation und Seitenstruktur
  • Formulare mit klaren Labels und nützlichen Fehlermeldungen
  • Sprach-Attribut im HTML (<html lang="de">)

4. Robust (Robust)

Eure Website muss mit assistierenden Technologien funktionieren:

  • Semantisches HTML (richtige Header-Hierarchie, <nav>, <main>, <article>)
  • ARIA-Attribute wo HTML allein nicht reicht (Modals, Tabs, Live-Regionen)
  • Valides HTML ohne Parse-Fehler
  • Screenreader-kompatible Struktur (testbar mit NVDA, JAWS, VoiceOver)

Die häufigsten Stolperfallen — was wir in Audits finden

Im Klartext: Hier sind die Punkte, die in fast jedem Audit auftauchen und behoben werden müssen:

  1. Alt-Texte fehlen oder sind generisch wie image123.jpg
  2. Kontrastverhältnisse zu schwach — graue Schrift auf weißem Hintergrund, helle Markenfarben auf hellem Hintergrund
  3. Fokus-Stile durch CSS entfernt (outline: none ohne Ersatz)
  4. Buttons als <div> mit Click-Handler statt <button>
  5. Modals ohne Fokus-Falle, ohne Escape-Schließung
  6. Formulare ohne sichtbare Labels (nur Placeholder)
  7. Fehlende Sprach-Auszeichnung im HTML-Wurzelelement
  8. Header-Hierarchie kaputt — mehrere <h1>, übersprungene Levels
  9. Tabellen ohne <th> oder scope-Attribut
  10. Slider und Carousels ohne Tastatur-Bedienung
  11. Cookie-Banner als unüberspringbare Fokus-Falle
  12. PDF-Dokumente als Bild-Scans statt taggierter PDFs
  13. Videos ohne Untertitel und Transkript
  14. Drag-and-Drop ohne Tastatur-Alternative
  15. Live-Regionen für dynamische Inhalte fehlen (Toast-Meldungen, Form-Validierung)

Diese Liste ist nicht erschöpfend — eine vollständige WCAG 2.1 AA Auditierung kann zwischen 60 und 80 Einzelpunkten umfassen.

Die Barrierefreiheitserklärung — ein Pflicht-Dokument

Das BFSG verlangt von betroffenen Unternehmen eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung auf der Website. Diese muss enthalten:

  • Den Stand der Konformität (vollständig / teilweise / nicht)
  • Eine Beschreibung nicht-konformer Inhalte und der Gründe
  • Kontaktdaten für Rückmeldungen von Nutzer:innen
  • Hinweise auf die Schlichtungsstelle (Bundesfachstelle Barrierefreiheit)
  • Datum der letzten Überprüfung

Diese Erklärung ist in der Regel als eigene Seite (z. B. unter /barrierefreiheit oder /accessibility) zugänglich und im Footer verlinkt — ähnlich wie das Impressum oder die Datenschutzerklärung.

Was passiert, wenn ihr nichts tut?

Drei Szenarien sind realistisch:

Szenario A — Konsumenten-Beschwerde

Eine blinde Nutzerin probiert euren Online-Shop, kommt nicht weiter, beschwert sich bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Die Behörde prüft, fordert zur Nachbesserung auf, setzt eine Frist. Wird die Frist verpasst: laut § 37 BFSG sind Bußgelder bis zu 100.000 € möglich — die tatsächliche Bemessung erfolgt im Einzelfall durch die Behörde.

Szenario B — Konkurrenz-Abmahnung

Ein Mitbewerber lässt eure Seite über einen Anwalt prüfen und schickt euch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Die Kosten dafür variieren mit dem Streitwert und liegen in der Praxis typischerweise im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Szenario C — Verbandsklage

Behindertenverbände können nach BGG-Gesetz Verbandsklagen einreichen — das ist seltener, hat aber erhebliche Reputations- und Kostenfolgen.

Wie wir helfen — Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht

Bei NB-Fullstack ist Barrierefreiheit kein nachträgliches Add-on, sondern ein Standard-Bestandteil jeder Web-Entwicklung. Konkret:

Neue Website / Webanwendung

Wenn wir ein neues Projekt mit React, TypeScript und Vite aufsetzen, ist die Barrierefreiheit von Tag eins mit eingebaut:

  • Semantisches HTML als Default — keine <div>-Buttons, korrekte Heading-Struktur
  • Tastatur-Navigation durchgehend testbar (Focus-Indikator, Tab-Reihenfolge)
  • Kontrast-Prüfung als Teil des Design-Systems — alle Farbkombinationen vor-validiert
  • ARIA-Attribute wo nötig (Modals, Dropdown-Menüs, Live-Regionen)
  • Skip-Links und Landmark-Struktur (<main>, <nav>, <footer>)
  • Formulare mit <label>-Verknüpfung und barrierefreien Fehlermeldungen
  • Automatisierte Lighthouse- und axe-Audits in der CI-Pipeline
  • Screenreader-Tests mit NVDA und VoiceOver im QA-Prozess

Bestehende Website auditieren

Habt ihr eine WordPress-Seite, einen alten Webshop oder eine veraltete Vue/Angular-App? Wir machen einen vollständigen WCAG 2.1 AA Audit:

  • Automatisierte Tests (axe-core, Lighthouse, Pa11y) — Basis-Probleme
  • Manuelle Stichprobe wichtiger Seitenflows (Kauf, Anmeldung, Formular)
  • Screenreader-Walkthrough mit NVDA und VoiceOver
  • Konkrete Aufwandsschätzung pro Befund
  • Priorisierte Roadmap: kritisch / wichtig / nice-to-have

Refactoring + Konformitätserklärung

Nach dem Audit setzen wir die Behebung um — entweder direkt im bestehenden Stack (WordPress-Theme, React-Komponenten) oder im Rahmen einer Neuentwicklung. Inklusive der formellen Barrierefreiheitserklärung und Footer-Integration.

Laufende Überwachung

Barrierefreiheit ist kein One-Shot. Mit jedem Content-Update und jeder neuen Funktion entstehen neue Risiken. Auf Wunsch richten wir CI-Checks ein (automatisierter axe-Test bei jedem Deploy), monatliche Reports und einen klaren Eskalationspfad.

Häufige Fragen

Müssen wir wirklich JETZT handeln, oder reicht es bei der nächsten Website-Erneuerung? Das BFSG gilt seit 28.06.2025. Eine Beschwerde kann jederzeit kommen. Wenn ihr betroffen seid, ist "irgendwann" kein gültiger Zeitplan mehr.

Reicht ein Cookie-Banner-Style-Overlay ("Accessibility-Widget")? Nein. Solche Widgets ändern nichts am zugrundeliegenden HTML/CSS und werden bei einer ernsthaften Prüfung in der Regel nicht akzeptiert. Sie erzeugen oft sogar zusätzliche Probleme für echte Screenreader-Nutzer:innen.

Was kostet ein Audit? Ein vollständiger WCAG 2.1 AA Audit für eine typische Firmen-Website (10–30 Seiten) liegt im vierstelligen Bereich, je nach Komplexität und Anzahl interaktiver Funktionen. Konkretes Angebot gerne nach Erstgespräch.

Können wir das mit unserer eigenen Agentur machen? Wenn die Agentur erfahrene Frontend-Entwickler:innen mit konkreter Barrierefreiheits-Erfahrung hat — ja. Aber prüft: hat sie schon mehrere BFSG-konforme Projekte ausgeliefert? Versteht sie ARIA und Screenreader-Tests? Wenn unklar, holt eine zweite Meinung ein.

Müssen ältere PDFs auch barrierefrei sein? Falls sie zum Vertragsschluss oder zur Dienstleistung gehören (z. B. Vertragsunterlagen, Produktbeschreibungen): in der Regel ja. Reine Marketing-PDFs sind eine Grauzone — hier lohnt sich juristische Beratung.

Müssen Social-Media-Beiträge barrierefrei sein? Eure Beiträge auf fremden Plattformen (Instagram, LinkedIn) fallen nicht direkt unter das BFSG — aber eingebettete Inhalte auf eurer eigenen Website schon.

Fazit — was ihr jetzt tun solltet

  1. Klärt eure Betroffenheit: B2C? Kleinstunternehmen-Ausnahme? Produkt oder Dienstleistung?
  2. Macht einen ehrlichen Audit: entweder selbst mit Tools wie Lighthouse / axe DevTools (kostenlos), oder professionell mit echter Tiefe
  3. Priorisiert die kritischen Lücken: Tastatur-Navigation, Alt-Texte, Kontraste — das sind die häufigsten Fundstellen
  4. Schreibt die Barrierefreiheitserklärung: Pflicht auf der Website
  5. Plant die Behebung: kurzfristige Quick-Wins + längerfristige strukturelle Änderungen

Wenn ihr Hilfe braucht — sei es beim Audit, beim Refactoring oder bei einem kompletten Neubau — meldet euch. Wir sehen Barrierefreiheit nicht als reine Bürokratie, sondern als bessere Produkt-Qualität für alle Nutzer:innen — und nehmen sie deshalb in jedem Projekt von Anfang an ernst.

→ Kostenfreies Erstgespräch buchen — wir besprechen euren konkreten Fall, machen eine grobe Aufwandsabschätzung und liefern Klarheit, ob ihr handeln müsst.


Quellen / weiterführende Lektüre:

  • Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit (BFSG) — gesetze-im-internet.de/bfsg
  • EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) — EUR-Lex
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum BFSG — bmas.de
  • WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) — W3C
  • EN 301 549 (Europäischer Accessibility-Standard) — ETSI

Hinweis zur Rechtssicherheit: Dieser Artikel ist eine technische Einschätzung aus IT-Sicht. Konkrete rechtliche Fragen zu Anwendungsbereich, Ausnahmen oder Bußgeldrisiken erfordern eine Einzelfallprüfung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT-Recht. Stand: Mai 2026.

Norbert Bartus

Über den Autor

Norbert Bartus

Full-Stack-Entwickler & DevOps-Engineer aus Bruchsal. Seit über 10 Jahren baue ich digitale Lösungen für KMUs in Karlsruhe und der Region — Web, KI-Integration, eigene Server-Infrastruktur.

Hat dieser Beitrag geholfen?

Ich beantworte gerne Ihre konkreten Fragen in einem kostenlosen Erstgespräch.

Mehr Beiträge ansehen

Diese Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Speicher-Einträge. Kein Tracking, kein Google Analytics, keine Drittanbieter-Cookies. Mehr erfahren